20.1.2023 Berlin/Potsdam: Mütter gegen den Krieg – Berlin-Brandenburg
Wenn Ihre Vereine bzw. Organisationen die Starfanzeige Art. 26 GG gegen die Deutsche Bundesregierung mit Bundeskanzler Olaf Scholz mittragen und als Unterstützer genannt werden möchten, dann nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt mit Brigitte Queck von Mütter gegen Krieg unter anna.demok@gmx.de auf. Es sollen nur Organisationen, Vereine und ähnliches genannt werden, aber keine Namen von Personen.
Wenn Sie andere Organisationen kennen, die diese Strafanzeige auch mittragen und als Unterstützer genannt werden können und möchten, dann leiten Sie diesen Aufruf bitte weiter.
Brigitte Queck
Autorin, Diplomstaatswissenschaftlerin Außenpolitik bei Mütter gegen den Krieg – Berlin-Brandenburg
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Brauerstrasse 30
3076135 Karlsruhe
Berlin/Potsdam 20.1.2023
Strafanzeige gegen die Bundesregierung wegen Verletzung des Artikels 26 Grundgesetz der Vorbereitung eines Angriffskrieges gegen Russland
Sehr geehrte Damen und Herren,
ausgehend davon, dass die Bundesregierung durch die bewusste Nichtumsetzung der Minsk Vereinbarungen, die Ukraine militärisch gestärkt hat, die im Jahre 2014 durch einen Staatsstreich – finanziell und militärisch unterstützt durch die USA – zur Macht gekommen ist, hat die Bundesregierung damit zur militärischen Eskalation des Ukraine-Konfliktes von 2015-2022 mit ca. 15 000 Toten in den Donbassrepubliken beigetragen. Siehe die Äußerung von der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel, dass die Minsk-Abkommen nie umgesetzt werden, sondern nur „der militärischen Stärkung der Ukraine dienen“ sollten (https://de.style.yahoo.com/angela-merkel-abkommen-minsk-wurden-123000992.html).
Wir erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass das Minsker – Abkommen durch die Anerkennung als UNO-Sicherheitsresolution 2202 (2015) internationalen Charakter trägt.
Mit der Äußerung von Bundeskanzlerin a. D. Frau Angela Merkel, wurde diese internationale Übereinkunft mit Füßen getreten.
Darüber hinaus will nun die derzeitige Ampelregierung zu den bereits geschickten „Verteidigungswaffen“ gegen die militärische Sonderoperation Russlands in der Ukraine seit dem 24.2.2022, die gedeckt ist durch Artikel 51 der UNO-Charta, dem Selbstverteidigungsrecht von Staaten, der Ukraine Kampfpanzer des Typs Leopard 2 zur Verfügung stellen.
Die Londoner Zeitung „Independent“ vom 14.1.2023 bezeichnet diese als „Waffen, die üblicherweise von einer angreifenden Streitmacht eingesetzt werden“ (https://www.fr.de/politik/ukraine-krieg-kampfpanzer-leopard-2-lieferung-deutschland-nato-staaten-olaf-scholz-news-ticker-zr-92025106.html).
Damit wird Deutschland endgültig zur Kriegspartei und Russland hätte damit allen Grund, nach Kapitel XVII der Charta der Vereinten Nationen Artikel 106 und 107 gegenüber Deutschland aufzutreten (https://unric.org/de/charta).
„Diese Vereinbarungen in Bezug auf den Zweiten Weltkrieg beinhalten, der zum Zeitpunkt der Verkündung und Unterzeichnung der Charta im Juni 1945, noch nicht beendet war. Es ist eine Ausnahmeregelung zu den Friedens- und Sicherheitsbestimmungen der Charta, da das Kapitel XVII den Mitgliedern der Vereinten Nationen, weiterhin Angriffe auf einen Staat erlaubt, der im Zweiten Weltkrieg, Feind eines Unterzeichnerstaates war (https://de.wikipedia.org/wiki/Kapitel_XVII_der_Charta_der_Vereinten_Nationen).
Da die Bundesregierung nach Medienangaben von ntv und Spiegel nach anfänglicher Zögerung des jetzigen Bundeskanzlers, Olaf Scholz, nun doch zur Lieferung von Kampfpanzern an die Ukraine bereit ist und mit unser aller Leben spielt (https://www.gmx.net/magazine/politik/russland-krieg-ukraine/berichte-bundesregierung-lieferung-leopard-panzern-ukraine-bereit-37752716), stützen sich die genannten Organisationen, die Strafanzeige stellen:
1.auf Artikel 26 (1) des Grundgesetzes der Bundesrepublik
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen“.
2. „Wer eine glaubhafte Kenntnis von einer Straftat erhält und daraufhin keine Anzeige erstattet, kann sich gem. § 138 StGB strafbar machen. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft – bei leichtfertigem Unterlassen der Anzeige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe –, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung zu einer Zeit erfährt, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann (https://www.juraforum.de/lexikon/strafanzeige#strafanzeige-erstatten-wo-und-wie).
Aus all den genannten Gründen stellen Vertreter folgender Organisationen Strafanzeige gegen die Mitglieder der jetzigen Bundesregierung
- Komitee arabischer Antifaschisten in Europa
- Friedensinitiative Stop the War in Yermen – Mathias Tretschog, Freier Journalist
- KPD, Landesverband Berlin
- LAG Deutsch Russische Freundschaft Sachsen
- Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e.V. – Liane Kilinc (Vorsitzende)
- Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V. (OKV) – Liane Kilinc (Präsidiumsmitglied)
- Bernburg steht auf ! e.v.de
- Hand-in-Hand-Kaiserslautern.org
- Bundessweite Vernetzung der Ogas und Initiativen seit Juni 2020
- Köln versammelt sich
- Bürgerinitiative Bewegung Zwickau
- Bürgernetzwerk Limbach-Oberfrohna
- Ärztlicher Berufsverband Hippokratischer Eid ÄBVHE
- Mütter gegen den Krieg Berlin-Brandenburg
i.A. Brigitte Queck für Mütter gegen den Krieg – Berlin-Brandenburg

LAG Deutsch-Russische Freundschaft Sachsen
Ergebnis der Ramstein-Verhandlungen vom 20. 1. 2023:
Deutschland genehmigt die Ausfuhr von Leopard-Panzern nicht. Die USA liefern auch keine Abrams-Panzer. Jedoch werden viele andere tödliche Waffen zur Weiterführung des Krieges geliefert.
Die NATO will keinen Frieden.
US-Verteidigungsminister Lloyd Austin hat HEUTE die neuen Vereinbarungen der Ukraine-Kontaktgruppe bezüglich der Waffenlieferungen mitgeteilt.
– Schweden wird 90 Schützenpanzer und Archer-Artilleriesysteme liefern
– Dänemark stelle der Ukraine 19 Haubitzen zur Verfügung
– Lettland übergebe Fliegerabwehrsysteme vom Typ Stinger sowie Hubschrauber und sonstige Ausrüstung
– Estland wird 155-Millimeter-Haubitzen an die Ukraine liefern
– Finnland HAT Waffenhilfe im Wert von 400 Millionen Euro angekündigt.
Im Anschluss an die Ramstein-Verhandlungen wurde auf Google News um 20.15 UHR bekannt, dass die USA folgende Waffen an die Ukraine liefern wird:
– 59 Bradley Schützenpanzer mit 590 TOW-Panzerabwehrraketen,
– 90 „Stryker“ Radschützenpanzer,
– acht Avenger Flugabwehrsysteme,
– 350 Humvee Geländewagen,
– 53 MRAP-Truppentransporter,
– 20 000 155-mm-Artilleriemunition, wie für die HIMARS-Systeme
– etwa 600 präzisionsgelenkte 155-mm-Artilleriegeschosse,
– 95.000 105-mm-Artilleriemunition,
– weitere Munition für das Artilleriesysteme HIMARS.
Die britische Regierung verkündet, man werde künftig 14 Kampfpanzer des Typs Challenger 2 an die Ukraine liefern.
Weiterführende Links
Bundesamt für Justiz – Artikel 20 des Grundgesetzes – Recht zum Widerstand
Atombomben für Deutschland – Eine Waffe die Helden überflüssig macht
Krieg im Jemen – US-Drohnenkrieg mit Tötungsauftrag von deutschem Boden
25.01.2023 – RT DE: Baerbock: „Wir führen einen Krieg gegen Russland“
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