03. Juli 2026 – Berlin, Pariser Platz: Bürgerinitiative Meinungsfreiheit JETZT ! Initiative für Rechtsstaatlichkeit
EU-Sanktionen gegen Einzelpersonen bedeuten oft das Ende der zivilen Existenz, den zivilen Tod – ohne Anklage, ohne Urteil, ohne Verteidigung. Wir machen uns stark für die Menschenrechte der Betroffenen.
Sanktionen dürfen kein Ersatz für Justiz sein. Wir fordern das Ende der Sanktionspraxis ‚auf Verdacht‘ und stehen ein für das Grundrecht auf ein faires Verfahren. Weil Recht nicht durch Listen ersetzt werden darf.
Im Mai 2025 wurde der deutsche Journalist Hüseyin Doğru auf die EU-Sanktionsliste gesetzt. Die EU begründet dies mit angeblicher Desinformation zugunsten russischer Staatsinteressen.
Kritiker der Sanktionen sehen darin jedoch einen politischen Schritt, um seine scharfe Kritik an der israelischen Kriegsführung in Gaza und an der deutschen Außenpolitik zu unterdrücken. Sie argumentieren, dass keine öffentlich nachgewiesenen finanziellen oder organisatorischen Verbindungen zum russischen Staat vorliegen.
Die Sanktionen haben weitreichende Folgen: Konten wurden eingefroren, ein EU-weites Reiseverbot verhängt, bezahlte Arbeit untersagt. Finanzielle Unterstützung ist für Dritte strafbewehrt. Kritiker sprechen deshalb von einem faktischen Berufs- und Existenzverbot.
Bürgerinitiative Meinungsfreiheit JETZT!
RECHTSGRUNDLAGEN – PRESSE- UND MEINUNGSFREIHEIT
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 19
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
Charta der Grundrechte der Europäischen Union Art. 11
„Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.“
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
EU-Verordnung EU 2024/1226 Art. 15
RICHTLINIE (EU) 2024/1226 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES: Seit einem NATO-Gipfelbeschluss von 2023 geht die EU mit einem Bannstrahl gegen kritische Publizisten vor. Diese Sanktionen, die mit dem 17. Sanktionspaket der EU auch Journalisten/Publizisten aus der EU trifft, verletzen sämtliche Menschenrechte und können tödlich sein – trotzdem haben alle EU-Staaten dem zugestimmt.

„Wenn das Aufdecken von Verbrechen wie ein Verbrechen behandelt wird, dann werden wir von Verbrechern regiert.„
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
POLITISCH VERFOLGTE JOURNALISTEN DURCH DIE EU: Jacques Baud, Nathalie Yamb, Hüseyin Doğru, Alina Lipp, Thomas Röper
(Dauer: 03:33:55)
30.03.2026 – jungeWelt: Sanktionsverschärfung – Menschenverachtender Wahnsinn
11.04.2026 – GemeinWohlLobby: Aktion wegen der Sanktionen gegen Einzelpersonen
22.05.2026 – jungeWelt: Petition: EU-Sanktionen gegen den Journalisten Hüseyin Doğru aufheben
17.06.2026 – HINTERGRUNG: Buchbesprechung Die Wiedereinführung der »Reichsacht« durch die EU
26.06.2026 – 1. AfD-Demokratiekongress: EU-Sanktionen – AfD-Fraktion im Bundestag

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