POLIZEIGEWALT: Ein Gastbeitrag von Eva – Freundin und Unterstützerin von Perin Dinekli
Prozess gegen Eva wegen angeblichen „Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“
Es war alles sehr schlimm. In dem Video bekommt man einen kleinen Eindruck davon. Ich habe Perin einen Tag später besucht, da ich ohnehin einen Termin bei ihr hatte. Ihr ging es wirklich sehr schlecht. Sie hatte Rückenschmerzen und starke Kopfschmerzen und ist um 18 Uhr auf ihrer Küchenbank eingeschlafen. Perin ist eigentlich ein Nachtmensch und es ist sehr ungewöhnlich für sie, wenn sie am frühen Abend schon schläft. Es ging ihr an diesem Abend wirklich nicht gut und ich habe mir große Sorgen um sie gemacht. Perin war danach dann auch zwei Wochen krank und es ging ihr wirklich nicht gut, was auch kein Wunder ist nach so einer traumatischen Erfahrung.
Meine Freundin Perin und ich waren am 22.11.2021 bei der Demo in Bad Dürkheim, bei der Perin mit Maske singen sollte. Dieser Aufforderung kam sie jedoch nicht nach, da sie ein Maskenbefreiungsattest hatte. Deshalb brach die Veranstalterin die Demo ab. Es bildete sich jedoch eine Spontanversammlung und die Leute forderten Perin auf, zu singen. Im Anschluss bildete sich ein spontaner Aufzug, bei dem Perin brutal festgenommen wurde, da sie angeblich die Anführerin einer verbotenen Versammlung war.
Sie hat nur gesungen, als plötzlich zwei Polizisten von hinten kamen, sie an den Armen packten und sie, obwohl sie eine zierliche Person ist, die bereits mehrfach durch Polizeigewalt traumatisiert wurde, ohne Provokation ihrerseits körperlich angriffen. Ich habe sie dann umarmt, weil ich sie in dieser Situation nicht allein lassen wollte. Ich habe gemerkt, dass sie sich unwohl gefühlt hat. An ihrem Blick und ihrem Verhalten habe ich gesehen, dass Perin die Situation nicht ganz geheuer war. Ich wusste, dass sie in Berlin und Leipzig schon ähnliche Situationen mit der Polizei erlebt hatte und dass sie deshalb immer noch unter Angst und Alpträumen litt.
Auf jeden Fall wird mir deshalb Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, da ich angeblich an den Polizisten gezerrt und sie geschubst hätte, was aber nicht stimmt, ich habe Perin, wie gesagt, einfach nur umarmt.
In der ersten Instanz wurde ich zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und ich habe dagegen Berufung eingelegt, da ich diese Strafe auf keinen Fall akzeptieren möchte, da ich unschuldig bin und nichts getan habe außer Perin zu umarmen.
In dem Urteil der ersten Instanz wird dargestellt, dass wir gewalttätig waren und die Polizisten die Opfer. Das stimmt jedoch nicht, denn wir haben zu keinem Zeitpunkt Gewalt ausgeübt.
Perin ging es durch die Polizeigewalt zwei Wochen lang sehr schlecht. Sie hatte nicht einmal die Kraft zu telefonieren, konnte vor Schmerzen kaum schlafen und hatte Alpträume. Auch ich habe bis heute mit der Situation zu kämpfen. Für mich war es sehr schlimm, Perin nicht helfen zu können und zusehen zu müssen, wie die Polizei sie unter Gewalt in den Polizeibus verfrachtete.
Mir war klar, dass dabei natürlich die Erinnerungen an diese Erlebnisse hochkommen würden. Ich wollte sie nicht allein lassen und hatte große Angst um sie. Ich wollte in ihrer Nähe sein und ihr zeigen, dass ich da bin – selbst wenn mir dabei etwas zustoßen würde.
Der erste Verhandlungstermin vor dem Landgericht fand am 26.09.2024 statt (darüber berichten wir im Livestream bei Gordon Pankalla). Der Fortsetzungstermin war für den 10.10.24 angesetzt. Da der Richter jedoch erkrankte, wurde der neue Termin auf den 22.10.24 gelegt. Da im laufenden Verfahren jedoch immer eine Frist von drei Wochen einzuhalten ist, fand am 18.10.24 ein Überbrückungstermin statt.
Ein paar Tage vor diesem Termin wurde mir angeboten, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Ich hätte eine Geldstrafe in Höhe von 300 € und meine Anwaltskosten bezahlen sollen. Ich hatte mich im Vorfeld mit meiner Anwältin und meinem Rechtsbeistand beraten und mich aus Vernunftgründen dazu entschieden, auf dieses „Angebot“ einzugehen. Als ich dann im Gerichtssaal hörte, dass die Zahlung sozusagen ein „Schuldeingeständnis“ ist, wurde ich unsicher. Wir beschlossen, das Verfahren weiterzuführen.
Ich konnte mich einfach nicht für etwas schuldig bekennen, das ich gar nicht getan habe. Ich habe nur meine Freundin Perin umarmt, weil ich Angst um sie hatte, und das ist keine Straftat. Der nächste Termin wäre am 22.10.24 gewesen, aber da es einen weiteren Krankheitsfall gab, wird das Verfahren im Frühjahr 2025 neu aufgerollt. Wenn ich den genauen Termin weiß, gebe ich ihn hier natürlich bekannt.
Ursprünglich hätte das Verfahren im März 2025 fortgesetzt werden sollen, doch dazu kam es nicht, da mein Rechtsbeistand einen Formfehler im Eröffnungsbeschluss entdeckt hatte und wir deshalb die Einstellung des Verfahrens beantragt hatten. Wir haben das dem Gericht mitgeteilt und ich bin deshalb auch nicht zum Termin am 25.03.2025 erschienen. Gleichzeitig lag mein Vater im Krankenhaus und ich wusste nicht, wie lange er noch zu leben hatte. Deshalb habe ich mich entschieden, ihn an dem Tag zu besuchen. Das Gericht hat die Berufung verworfen, weil ich am 25.03.25 nicht erschienen bin (ich habe mich auf die Aussage meines Rechtsbeistands verlassen). Wenn die Berufung verworfen wird, gilt das Urteil aus der ersten Instanz.
Wir haben alles versucht, was in unserer Macht stand, und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch leider abgewiesen. Auch der Umstand, dass mein Vater im Krankenhaus lag und sein Zustand sehr schlecht war (er ist dann leider ein paar Tage später gestorben), hat den Richter nicht beeindruckt. Wir haben alles ausführlich begründet und dargelegt, dass es sich um eine emotionale Ausnahmesituation handelte.
Letztendlich blieb uns nur die Revision, die jedoch als unzulässig verworfen wurde, da angeblich die Frist versäumt wurde, obwohl der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand lief und noch kein Beschluss vorlag. In dem Verfahren ist leider von Anfang an sehr viel schiefgelaufen. Mein erster Anwalt hat sich leider gar nicht für mich eingesetzt, weshalb wohl auch dieses unverhältnismäßige Urteil in der ersten Instanz zustande kam.
Nun ist das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig, sodass ich zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde und somit leider auch vorbestraft bin. Wir versuchen jetzt, in der Vollstreckung noch etwas zu erreichen. Man sollte die Hoffnung ja nie aufgeben. Es ist alles einfach nur unglaublich. Ich habe einfach nur meine Freundin Perin umarmt und niemandem etwas zuleide getan und werde trotzdem so hart verurteilt.
Aber ich habe aus dieser Sache einiges gelernt … über Freundschaft, Mut und darüber, was aus Deutschland in den letzten Jahren geworden ist.
Bitte unterstützt auch Perin in dieser schweren Zeit! Ihr Berufungsverfahren beginnt im November, und sie braucht unsere Unterstützung!
Perin ist ein wunderbarer Mensch und eine tolle Ärztin, der ihre Patienten am Herzen liegen.
Ich bin froh, dass ich sie damals in dieser Situation nicht alleine gelassen habe, auch wenn ich leider nicht verhindern konnte, dass sie abgeführt wurde. In diesem Moment wäre ich freiwillig mit der Polizei mitgegangen, wenn sie Perin dafür freigelassen hätten. Und das sage ich nicht nur so, ich hätte es wirklich getan, weil es für mich schlimm war, ihr nicht helfen zu können.
Perin Dinekli – Aktuelle Prozess-Termine zur Berufungsverhandlung
wegen Ausstellens „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“
am Landgericht Offenburg, Moltkestraße 38, 77654 Offenburg
- 26.11.2025 (Mittwoch) 08:45 Uhr: Sitzungssaal 2, Gebäude C, 1. / Obergeschoss
- 03.12.2025 (Mittwoch) 08:45 Uhr: Sitzungssaal 1, Gebäude C, / Erdgeschoss
- 09.12.2025 (Dienstag) 08:45 Uhr: Sitzungssaal 2, Gebäude C, 1. / Obergeschoss

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