19.09.2022 – Sanktionen verstoßen gegen Grundsätze der Vereinten Nationen und sind schwere Menschenrechtsverletzungen. Ein Gastbeitrag von Luz María De Stéfano Zuloaga de Lenkait, Juristin und Diplomatin a.D.
Die überwiegende Mehrheit der UN-Mitgliedstaaten lehnt eigenmächtige Blockaden grundsätzlich ab. Resolutionen der UN-Vollversammlung als auch des UN-Sicherheitsrates legen das seit langem fest. Bereits 1991 forderte die UN-Vollversammlung „dringend, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Anwendung einseitiger wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen durch einige Industrieländer zu unterbinden. …
Eigenmächtige Zwangsmaßnahmen widersprechen den Normen und Grundsätzen für friedliche Beziehungen zwischen Staaten und stellen, „eine eklatante Verletzung der Prinzipien des Völkerrechts sowie der Grundprinzipien des multilateralen Handelssystems dar“ (UN-Resolution vom Dezember 2013).
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